Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

am Mittwoch starten wir in ein neues Schuljahr, ein Schuljahr, das viele Herausforderungen mit sich bringen wird und das mit Sicherheit zu Beginn ganz weit entfernt ist von „normal“. Trotzdem bemühen wir uns als Bischöfliche Liebfrauenschule darum, unseren Schülerinnen und Schülern ein möglichst umfassendes Angebot im Präsenzunterricht zu machen und mit dem nötigen Augenmaß eine ausgewogene Balance zwischen den Anforderungen des Infektionsschutzes und den pädagogischen Zielen zu finden. Dies kann nicht in allen Fällen dazu führen, dass alles wie gewohnt abläuft, viele Dinge müssen überdacht und gegebenenfalls auch in veränderter Form angegangen werden. Aber wir werden uns diesen Herausforderungen stellen und diese auch gemeinsam meistern.

In diesem Sinne wünsche ich allen - auch im Namen von Frau Groth - einen guten Start in das neue Schuljahr.

Carsten Gier

- Schulleiter -

 

+++ UNTERRICHTSBEGINN +++

Der Unterricht beginnt am Mittwoch um 8.00 Uhr für die Jahrgangsstufen 6-9 sowie Q1-Q2 mit 2 Stunden Ordinariat bei den Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitern. Anschließend ist bis einschließlich 5. Unterrichtsstunde Unterricht nach Plan. 

Für die Jahrgangsstufe EF beginnt das Schuljahr mit 3 Stunden Ordinariat um 10.00 Uhr, anschließend ist Unterrichtsschluss.

Für die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe II findet das Ordinariat im Bereich der Außensportanlagen (EF und Q1 Hochsprungfeld, Q2 im Bereich des Käfigs) statt, bitte an Sonnenschutz und Getränke denken.

 

+++ INFEKTIONSSCHUTZ und HYGIENE +++

Es besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schülerinnen und Schüler auch für den Unterrichtsbetrieb grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Sofern das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und der Zielsetzung der Unterrichtserteilung nicht vereinbar ist, kann die Lehrkraft entscheiden, dass für bestimmt Unterrichtseinheiten bzw. Prüfungssituationen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung abzusehen ist. In diesen Fällen ist jedoch der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Es gelten die jeweils aktuellen Ergänzungen zur Hausordnung, die Pausenregelung sowie der Verkehrswegeplan. Die entsprechenden Dokumente sind auf der Schulhomepage unter SCHULLEBEN -> Regelungen COVID-19 zu finden.

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtet. Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen des §43 Abs. 2 SchulG Anwendung. Die Eltern benachrichtigen umgehend die Schule über die Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleitungen, um das weitere Procedere abzustimmen.

 

+++ SPORTUNTERRICHT +++

Zunächst wird in allen Jahrgangsstufen bis zum Beginn der Herbstferien der Sportunterricht zweistündig erteilt. Nach den Vorgaben des Ministeriums soll dieser im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Auch der Schwimmunterricht wird bis auf Weiteres nicht stattfinden. Der Sportunterricht findet in der Schule statt. 

 

+++ MUSIKUNTERRICHT +++

Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet. Somit findet der Musikunterricht für die Klassen 5 und 6 im Klassenverband im Musikraum statt. Für den VPGK wird Prof. Hoppe Absprachen mit seinem Kurs treffen.

 

+++ SILENTIUM +++

Die Angebote des Silentiums werden unter Einhaltung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen.

 

+++ INDIVIDUELLE FÖRDERUNG +++

Angebote zur individuellen Förderung finden gemäß Stundentafel ab dem 17.08.2020 in den Kernfächern statt. Dieses Angebot kann besonders dazu genutzt werden, um Verständnisfragen aus der Zeit des Lernens auf Distanz des letzten Schuljahres zu klären.

 

+++ MENSA +++

Der Verkauf von Speisen und Getränken in der Schulmensa wird zum 17.08.2020 wieder aufgenommen. Auch in der Mensa gilt eine Einbahnstraßenregelung, sie ist über die Außentreppe zu betreten und das Mensatreppenhaus Richtung Schulhof zu verlassen. In der Warteschlange ist unbedingt der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Mensa steht zwischen der 2. und 5. Stunde als Arbeitsraum für die Sekundarstufe II zur Verfügung. Die Aufsicht dokumentiert die Anwesenheit, auf die Einhaltung des Abstandes von 1,5 Metern ist zu achten.

Ab der 6. Stunden darf die Mensa ausschließlich zur Einnahme des Mittagessens  genutzt werden. Hierbei dürfen nur Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe an einem Tisch Platz nehmen, ansonsten ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch hier dokumentiert eine Aufsicht die Anwesenheit.

 

+++ SONDERREGELUNGEN +++

Sonderreglungen für einzelne Klassen und Jahrgangsstufen werden über die jeweiligen Klassen- bzw. Jahrgangsstufenleiter bekannt gegeben.

 

+++ SCHULMITWIRKUNG +++

Die Schulmitwirkungsgremien wie Klassenpflegschaften, Elternpflegschaften, Sitzungen der Schülervertretung und die Schulkonferenz sollen im kommenden Schuljahr unter Einhaltung der Hygieneregeln wie gewohnt tagen.