Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

aufgrund einer aktuellen Gesamtbewertung der Lage hat die Landesregierung entschieden, dass die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis EF ab Montag, 19. April 2021, im Wechselmodell wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren werden. Damit leben die Regeln aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.

Über die Ausgestaltung des Wechselmodells haben sich die schulischen Gremien in einer Sitzung des Eilausschusses am 08. März ausführlich beraten und für einen täglichen Wechsel der Teilgruppen für die Jahrgangsstufen 5-EF mit halber Gruppenstärke ausgesprochen. Diesen Wechsel wollen wir in den nächsten Wochen beibehalten. Somit gelten für die einzelnen Jahrgangsstufen nun die nachfolgend aufgeführten Regelungen.

 

+++ JAHGRGANGSSTUFE Q1 und Q2 +++

Die Vorgaben für die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 gelten unverändert fort. Den Kursen dieser Jahrgangsstufen werden nach Möglichkeiten der Schule möglichst große Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist eine Zubuchung von freien Räumen für die Fachlehrkräfte weiterhin möglich.

 

+++ SEKUNDARSTUFE I und JAHRGANGSSTUFE EF +++

Ab Montag, 19.04.2021, kehren Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I (Jahrgang 5-9) und der Jahrgangsstufe EF wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück. Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen, so dass es in den verbleibenden beiden Wochen wieder zu einem Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Hierbei wird jeweils eine Gruppe Präsenzunterricht an einem Tag haben, die andere Gruppe wird währenddessen Aufgaben zu Hause bearbeiten, die sich aus dem Präsenzunterricht ergeben. Diese Aufgabenstellungen erwachsen aus dem Unterricht und werden als erweiterte Hausaufgaben aus dem Unterricht heraus gestellt.

Somit ist es möglich, dass jede Schülerin und jeder Schüler alle zwei Tagen ein Präsenzangebot bekommt. Aus der Teilung der Lerngruppen ergibt sich zwangsläufig, dass alle Lehrkräfte zeitlich im Präsenzunterricht gebunden sind und damit nicht gleichzeitig für Distanzunterricht in Videokonferenzen zur Verfügung stehen können.

In den Klassen- bzw. Kursräumen ist eine feste Sitzordnung einzuhalten. In den Klassenräumen werden diese durch die Klassenleitungen festgelegt und dokumentiert. In den Fach- und Kursräumen erfolgt dies durch die Fachlehrkräfte. Auch hier sollte auf gleiche Sitznachbarn geachtet werden. Dies stellt gleichzeitig eine Einschränkung der möglichen Sozialformen dar. Partner- bzw. Kleingruppenarbeit im direkten Sitzumfeld sind vorstellbar, größere Gruppenarbeiten mit Platz- und Ortswechsel sollten unterbleiben.

Die in der Sekundarstufe I vor den Osterferien durch die Klassenleitungen gebildeten Teilgruppen bleiben weiterhin bestehen. Die Klassenleitungen teilen bitte bis Freitag, 16.04.2021, 18.00 Uhr, mit, welche Schülerinnen und Schüler an welchem Tag am Präsenz- bzw. Distanzunterricht teilnehmen. 

Bei der Jahrgangsstufe EF nehmen die Schülerinnen und Schüler mit den Geburtsmonaten Januar-Juni am Montag, 19.04., Mittwoch, 21.04., Freitag, 23.04., Dienstag, 27.04., und Donnerstag, 29.04., am Präsenzunterricht teil, die Schülerinnen und Schüler mit den Geburtsmonaten Juli-Dezember jeweils an den anderen Tagen von Dienstag, 20.04. bis Freitag, 30.04. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe EF werden im Kurssystem mit reduzierter Kursstärke beschult. Dieser Rhythmus wird in den kommenden Wochen dann beibehalten.

 

+++ DIFFERENZIERUNGSUNTERRICHT +++

Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen des Wahlpflichtbereichs und bei den Lerngruppen der evangelischen Religionslehre vermieden wird.

* Evangelischer Religionsunterricht *

Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht erhalten in der Sekundarstufe I eine Stunde evangelischen Religionsunterricht. Die zweite Stunde verbleiben sie in der Lerngruppe des katholischen Religionsunterrichts und bearbeiten zuvor durch Frau Meier gestellte Aufgaben. Die Teilnahme am Religionsunterricht wird über UNTIS geregelt.

* Differenzierung 1 (Latein, Französisch) *

Auch während des Differenzierungsunterrichts im WP1 (Französisch, Latein) bleiben die Lerngruppen im Klassenverband zusammen und werden abwechselnd durch die Lehrkraft für Französisch bzw. Latein beschult bzw. beaufsichtigt. Die jeweils beaufsichtigte Gruppe bearbeitet zuvor gestellte Aufgaben. Die Zuweisung erfolgt über UNTIS.

* Differenzierung 2 *

In der Differenzierung 2 wird weiterhin auch im Präsenzunterricht an Wochenplänen gearbeitet. Die Lehrkräfte der Differenzierung 2 nutzen nach Absprache untereinander die Möglichkeit, durch Rotation in den einzelnen Klassen ihre Schülerinnen und Schüler bei der Bearbeitung der Wochenpläne zu unterstützen. Die grundsätzliche Aufsicht wird über UNTIS geregelt.

 

+++ INDIVIDUELLE FÖRDERUNG +++

Da eine Durchmischung von Lerngruppen nicht gestattet ist, findet die individuelle Förderung in Absprache mit den Förderlehrkräften 

* entweder auf Distanz

* oder in klasenspezifischen Kleingruppen in Präsenz statt.

 

+++ PÄDAGOGISCHE BETREUUNG +++

Es steht weiterhin eine durch Iris Hogen-Forst organisierte Notbetreuung während der Unterrichtszeit - im Bedarfsfall auch bis 15.40 Uhr - zur Verfügung. 

 

+++ SILENTIUM und HALBTAGplus +++

Aus o.g. Gründen kann kein regulärer Silentiums- und AG-Betrieb stattfinden, da hier eine Durchmischung der Lerngruppen nicht zu vermeiden ist.

Gleichwohl findet eine Übermittagsbetreuung im Rahmen der o.g. pädagogischen Betreuung statt.

 

+++ MASKEN +++

Auf dem gesamten Schulgelände ist das Tragen einer medizinischen Maske verpflichtend. Wir empfehlen das Tragen einer FFP-2-Maske in den Unterrichtsräumen. Hierbei scheint es sinnvoll zu sein, während der Pausen auf dem Schulhof auf medizinische Masken zu wechseln.

 

+++ SCHULHOF- und PAUSENREGELUNGEN +++

Zum Unterrichtsbeginn betreten alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude über die im aktuellen Verkehrswegeplan ausgewiesenen Eingänge und begeben sich nach diesem Plan auf direktem Weg zu ihren Klassen- und Kursräumen. Dabei besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die aktuellen Hygieneregeln sind einzuhalten. An dieser Stelle bitten wir erneut darum, zum Schutz der ganzen Schulgemeinde eine FFP-2-Maske zu tragen.

* Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe EF betreten das Schulgebäude über den Neubaueingang. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen Q1 und Q2 betreten das Gebäude über das Tor an der Liebfrauenstraße.

* Um ein geregeltes Verlassen und Wiederbetreten des Schulgebäudes zu gewährleisten, sind folgende Pausenbereiche und Pausenzeiten festgelegt:

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 verlassen das Gebäude drei Minuten vor dem 1. Pausengong und verbringen die Pause im Außensportbereich. Mit dem letzten Pausengong betreten sie das Gebäude wieder.

* Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 und 9 sowie der Jahrgangsstufe EF gehen mit dem Pausengong in die große Pause auf den Hauptschulhof und mit dem vorletzten Gong fünf Minuten vor Pausenende wieder ins Gebäude.

* Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen Q1 und Q2 verlassen mit dem Ende der Kursstunde normal das Gebäude und halten sich dann auf dem Oberstufenhof und dem Weg zwischen Altbau und Sportplatz auf. Sie gehen zum Ende der Pause unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder in ihre Kurse.

* Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II bleiben während der Pausenzeiten weiterhin auf dem Schulgelände.

 

+++ MENSA +++

Die Mensa bleibt weiterhin geschlossen. Sie steht nur während der Freistunden den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II zur Stillarbeit zur Verfügung.

 

+++ PRÄSENZPFLICHT +++

Ab sofort gilt für Tage mit Präsenzunterricht wieder Präsenzpflicht in der Schule. Schülerinnen und Schüler, die im Kontext der Corona-Pandemie aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, legen bitte bis zum 19.04.2021 ein entsprechendes aktuelles Attest bei ihren Klassen- bzw. Stufenleitungen vor. Die Klassen- und Stufenleitungen informieren nach der Kenntnisnahme dann bitte die jeweiligen Koordinationen entsprechend und leiten die Atteste an die Schulleitung weiter.

 

+++ SELBSTTESTUNGEN +++

Seit dem 12. April 2021 gilt eine Pflicht zur Testung in den Schulen. Hierbei sind alle Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie das sonstige schulische Personal verpflichtet, an zwei Selbsttests pro Woche teilzunehmen. Diese Tests müssen weiterhin unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer in der Schule durchgeführt werden. Ersetzt werden können sie nur durch einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle, wie etwa einem Testzentrum oder einer Apotheke. Auf die einzelnen Jahrgangsstufen bezogen sieht unser Zeitplan für die nächsten zwei Wochen wie folgt aus:

Zeitplan Selbsttestungen

 

+++ Weitergehende Regelungen zum Schulbetrieb unter Covid-19 +++

Weitergehende Regelungen wie Hygieneregeln, Pausenreglung und Verkehrswegeplan sind in der jeweils aktuellen Fassung auf unserer Homepage einzusehen.

Mit der Wiederaufnahme des Wechselmodells machen wir nun erneut einen Schritt in Richtung schulische Normalität und müssen dabei wieder abwarten, wie es langfristig weitergeht. Aus den Erfahrungen des letzten Präsenzunterrichts im Wechselmodell wissen wir aber, dass wir das gemeinsam schaffen werden und die oft angespannte und schwierige Corona-Situation als Schulgemeinschaft meistern können. 

Mit einem Dank an alle, unsere Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern und alle Kolleginnen und Kollegen, verbleiben wir mit herzlichen Grüßen

Anja Groth & Carsten Gier

- Schulleitung -