Auslandsaufenthalte

Auslandsaufenthalte - die wichtigsten Infos bevor es losgehen kann

Ein Auslandsaufenthalt ist ein einzigartiges Erlebnis, um Menschen und Kulturen anderer Länder kennenzulernen, eine wunderbare Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln und eine großartige Chance, die eigenen Sprachkenntnisse zu verbessern.

 

Wann ist ein Auslandsaufenthalt möglich? Wann sollte mit der Planung begonnen werden?

Ein Auslandsaufenthalt ist im Normalfall während der EF oder Q1 möglich und dauert i.d.R. maximal ein Jahr. Zu empfehlen ist in den meisten Fällen, den Auslandsaufenthalt während der EF zu planen und mit der Planung ca. ein Jahr vorher zu beginnen.

 

Was muss geregelt werden? Wie sind die schulischen Bedingungen?

Für die Zeit eines Auslandsaufenthaltes beurlaubt die Schule die Schülerin/den Schüler. Bedingung für diese Beurlaubung ist, dass die Schullaufbahn im Ausland fortgesetzt wird und darüber bei Rückkehr ein Nachweis erbracht wird.

Da die meisten Schülerinnen und Schüler nach Rückkehr in ihre vorherige Jahrgangsstufe zurückkehren, ist es sehr sinnvoll auch während der Zeit im Ausland den Unterrichtsstoff der Heimatschule weiterzuverfolgen.

 

Bevor die Beurlaubung genehmigt wird, wird geprüft, ob die Leistungen in Klasse 10 (i.d.R. Halbjahreszeugnis Klasse 10) „im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leis- tung“ aufweisen (Vgl. BASS 4.2.1). Über eventuelle Ausnahmen entscheidet die Klassenkonferenz.

 

Um für einen Auslandsaufenthalt beurlaubt zu werden, müssen die Erziehungsberechtigten einen formlosen Antrag auf Beurlaubung an die Schulleitung richten. Wenn möglich, sollten in diesem Schreiben bereits Dauer und Ort des geplanten Aufenthalts genannt werden. Wurden die oben genannten Kriterien geprüft, wird die Beurlaubung genehmigt und die damit verbundenen Bedingungen werden schriftlich bestätigt.

 

Detailliertere Informationen sind im Merkblatt zum Auslandsaufenthalt des Landes NRW zu finden: https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/Merkblatt-zum-Auslandsaufenthalt.pdf

 

Ebenso sind alle wichtigen rechtlichen Regelungen noch einmal in §4 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) nachzulesen: https://bass.schul-welt.de/pdf/9607.pdf

 

Sonderfall Latinum?

Das Latinum kann normalerweise trotz eines Auslandsaufenthalts in der EF erworben werden.

Bei einem Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der EF wird der Lateinunterricht im zweiten Halbjahr der EF fortgesetzt und somit am Ende der EF dann bei entsprechenden Leistungen das Latinum erworben.

Wenn ein Auslandsaufenthalt über den kompletten Zeitraum der EF geplant ist, besteht die Möglichkeit, sich zu einer externen Latinumsprüfung bei der Bezirksregierung Köln anzumelden, welche vor oder nach dem Auslandsaufenthalt abgelegt werden kann. Der Antrag dazu muss über die Schulleitung bis zum 15.03. erfolgen. Die Prüfung beinhaltet einen mündlichen und schriftlichen Teil und dem Antrag kann nur stattgegeben werden, wenn die Leistungen im Vorfeld gut bis sehr gut waren. Die Vorbereitung ist eigenständig zu erbringen.

Es kann sinnvoll sein, die Lateinlehrerin/den Lateinlehrer im Vorfeld um ein kurzes beratendes Gespräch zu bitten.

 

Wie findet man eine passende Organisation?

Es gibt eine Vielzahl von Organisationen mit verschiedenen Angeboten. Einen guten Überblick und Informationsveranstaltungen (vor Ort und online) bietet https://weltweiser.de/ .

 

Gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung?

Die Informationsveranstaltungen von weltweiser informieren ebenfalls über Stipendien, siehe https://weltweiser.de/

 

Unter bafög.de sind ebenfalls Informationen zu Auslands-Bafög und zur entsprechenden Antragstellung zu erhalten, siehe https://www.xn--bafg-7qa.de/SiteGlobals/Forms/bafoeg/weltkarte/weltkarte_formular.html?nn=366024

 

Falls der Auslandsaufenthalt in den USA stattfinden soll, sind ggf. die Informationen zum Parlamentarischen-Patenschafts-Programm des Bundestags von Interesse, welches Stipendien für ein Austauschjahr vergibt, siehe https://www.bundestag.de/ppp

 

Bei allen genannten Optionen bitte Bewerbungsfristen beachten!

 

Checkliste (zeitliche Angaben für einen Aufenthalt während der EF)

  • Organisation finden und Bewerbungsverfahren durchlaufen, ggf. Fristen für Stipendien notieren und beachten (ca. Ende Klasse 9, Beginn Klasse 10)
  • Beurlaubungsantrag an Schule stellen, ggf. im Vorfeld Gespräch (bis spätestens Beginn Weihnachtsferien Klasse 10)
  • Genehmigungsschreiben wird gefertigt und versandt (ca. Beginn zweites Halbjahr Klasse 10)
  • Laufendes Schuljahr beenden, Taschen packen und auf in‘s Abenteuer!


Wir sind Gastfamilie - kann unsere Gastschülerin/unser Gastschüler an der BLS unterrichtet werden?

 

Wenn möglich, nehmen wir gerne Gastschülerinnen und Gastschüler an unserer Schule auf. Bedingung ist, dass die Schülerinnen und Schüler über eine Organisation vermittelt wurden und während des Aufenthaltes betreut werden. Stellen Sie gerne eine Anfrage per email.

 

Ansprechpartnerin Auslandsangelegenheiten: Sabine Taraschewski; Mail: s.taraschewski@bls-eschweiler.de